Winterrast der Kraniche an der Helme-Talsperre bei Berga & Kelbra in der Goldenen Aue

15.10.2014

Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz erlassen

 

Die Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz hat als zuständige Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Kranichs während der Winterrast im Bereich der Helme-Talsperre bei Kelbra erlassen.

In ihr wird ein Betretungs- und Befahrverbot von betroffenen Flächen im Umfeld der Talsperre geregelt.

Diese Verbotsregelung erstreckt sich vom

15.Oktober bis 15.Dezember

in diesem Jahr.

Die Nutzung des Hauptdammes der Talsperre durch Fußgänger und Radfahrer bleibt von dem Betretungs- und Befahrverbot ausgenommen.

Weiterhin gilt das  Betretungsverbot nicht für die

- ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung,

- für Eigentümer und Nutzungsberechtigte,

- für Behördenbedienstete mit gesetzlich bestimmten Auftrag,

- sowie von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragten Personen.

 

Der vollständigen Text und eine Übersichtskarte mit den vom Verbot gekennzeichneten Flächen wird im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Verfügung, sowie positive Begleitung in der öffentlichen Diskussion.

 

Weitere Fotos zur Winterrast der Zugvögel siehe Button Schnappschüsse.

 

Bild zur Meldung: Kraniche machen Winterrast an der Helme-Talsperre