Prozess zu Nötigung am Süßen See geht weiter

02.07.2015

Der Prozess um die Nötigung von Anglern am Süßen See geht weiter.

Allerdings nur für den angeklagten Detektiv.

 

Bereits nach dem zweiten Prozesstag hatte der zuständige Richter dem inzwischen abberufenen Fischereiaufseher die Einstellung des Verfahrens gegen die Leistung von 120 gemeinnützigen Stunden Arbeit angeboten.

 

Dem Fischer wurde ebenfalls ein Angebot gemacht:

Die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 3.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein.

Sowohl der Fischer, als auch der Fischereiaufseher haben das Angebot angenommen. 

 

Damit gelten sie als nicht vorbestraft. Im Prozess sagten zwar mehrere Zeugen aus, das die Festlegungen der Höhe der "Bearbeitungsgebühr" im Büro und im Beisein des Fischers erfolgt sein soll, aber die Zahlungen immer direkt an den Detektiv erfolgten. Damit war dem Fischer und dem ehemaligen Fischereiaufseher offenbar keine unmittelbare "Bereicherung"  nachzuweisen.

 

Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 10.07.2015 um 9.00 Uhr festgelegt.

 

Bild zur Meldung: VANSSU-aktuell