Winterrast der Kraniche an der Helme-Talsperre Kelbra beginnt

04.10.2015

 

Allgemeinverfügung zum Schutz des Kranichs während der Winterrast im Bereich der Talsperre Kelbra tritt in Kraft.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat als zuständige Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. In ihr wird ein Betretungs- und Befahrungsverbot von betroffenen Flächen im Umfeld der Talsperre geregelt.

Diese Verbotsregelung erstreckt sich vom 15.Oktober bis 15.Dezember dieses Jahres. Die Nutzung des Hauptdammes des Stausees durch Fußgänger und Radfahrer bleibt von dem Betretungs- und Befahrungsverbot ausgenommen, da dieser ab dem 31.10. 2015 von Seiten der Talsperrenverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen wird.

Der vollständigen Text und eine Übersichtskarte mit den vom Verbot gekennzeichneten Flächen ist bei den örtlichen Ämtern der Region, oder im nachfolgenden Link einzusehen.

Wir bitten alle Mitglieder um Beachtung und positive Begleitung in der Öffentlichkeitsarbeit.

[Allgemeinverfügung]

Weitere Fotos unter dem Button Schnappschüsse!

 

 

Bild zur Meldung: Anflug der Kraniche zu den Rastflächen an der Helme-Talsperre 2015