Anmeldung zum Lehrgang zur Fischerprüfung

14.01.2016

Lehrgänge zur Fischerprüfung

 

„Großer Fischereischein“

Der Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. führt gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung durch. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Fischerprüfung. 

Der 30 stündige Pflichtlehrgang beginnt am Sonnabend, den 13.02.16 um 9.00 Uhr, in der Kreisvolkshochschule Sangerhausen, Karl - Liebknecht - Str. 31 (Gymnasium). Weitere Termine sind am 20.02., 27.02. und 05.03.2016  jeweils 9.00 Uhr. Am 12.03.2016 erfolgt dann die Fischerprüfung.

Die Lehrgangskosten betragen 70,00 € bzw. 50,00 € für Jugendliche des Kreisanglervereines (bitte Ausweis mit gültiger Beitragsmarke mitbringen). Dieser Betrag ist bei Lehrgangsbeginn in bar zu bezahlen.

Anmeldungen zum Lehrgang bitte über die Kreisvolkshochschule Tel.: 03464 – 572407 oder über den Kreisanglerverein Tel. 01520-2521697.

 

Unabhängig vom Lehrgang hat bis zum Lehrgangsbeginn die schriftliche Anmeldung zur Prüfung bei der unteren Fischereibehörde bei der Kreisverwaltung in Sangerhausen zu erfolgen (Alte Promenade – Gebäude des ehemaligen Finanzamtes bzw. Gebäude der jetzigen Zulassungsstelle). Die Prüfungsgebühr beträgt 28,00 € für Jugendliche von 14-18 Jahren und 56,00 € für Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Gebühr für den großen Fischereischein ist bei der Fischereibehörde zu bezahlen. Eine Anmeldung für diese Prüfung ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Der „große Fischereischein“ wird auch in anderen Bundesländern anerkannt.

 

Friedfischfischereischein und Jugendfischereischein

In Sachsen-Anhalt besteht außerdem die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt – nach bestandener mündlicher Prüfung - wie auch der Jugendfischereischein nur zum Fang von Friedfischen mit Friedfischköder. Eine Lehrgangspflicht besteht für die Friedfischfischerprüfung und die Jugendfischerprüfung nicht.

Die Anmeldungen für die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung  am 12.03.2016  erfolgen nicht mehr bei der Behörde, sondern beim jeweiligen, für diese Prüfung zugelassenen Verein.

Anmeldungen für die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung können ab sofort schriftlich an den

Kreisanglerverein Sangerhausen, Gartenstr. 3 in 06537 Kelbra erfolgen. Dabei sind anzugeben:  Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum  und Telefonnummer.

Anmeldeschluss ist der 20.02.2016. Der Jugendfischereischein ist nur bis zum 18. Lebensjahr gültig. Der Friedfischfischereischein gilt nur in Sachsen-Anhalt und wird in der Regel in anderen Bundesländern nicht anerkannt.

 

Die Prüfungsgebühr für die Jugendfischerprüfung beträgt 28,00 € und für die Friedfischfischerprüfung für Jugendliche von 14 – 18. Jahren ebenfalls 28,00 €. Ab 18 Jahre sind 56,00 € zu bezahlen. Die Jugendfischerprüfung ist nur bis zum 18.lebensjahr gültig.  Der Kreisanglerverein bietet für den Friedfischfischereischein und den Jugendfischereischein einen Vorbereitungslehrgang in der Kreisvolkshochschule (Gymnasium) in Sangerhausen für einen Unkostenbeitrag von 10,00 € an. Der Lehrgang findet für Interessenten am Sonnabend dem 05.03.2016 um 9.00 Uhr in der Kreisvolkshochschule in Sangerhausen statt.

Wichtig: Die jeweilige Prüfung ist Voraussetzung zur Erteilung eines entsprechenden Fischereischeines durch die Fischereibehörde. Danach ist erst der Erwerb einer „Fischereierlaubnis“ für das jeweilige Gewässer, wo man Angeln möchte, möglich. Diese Erlaubnis  kann durch einen Verein, einen Fischer oder eine Privatperson, welche die Fischereiausübungsrechte besitzt, ausgegeben werden. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisanglerverein Sangerhausen unter Tel. 01520-2521697.

 

F.G.

 

 

Bild zur Meldung: Angelfischerei ist Artenschutz durch Artennutz mit Nachhaltigkeit