Winterrast der Kraniche - Allgemeinverfügung zum Schutz zeitlich massiv ausgedehnt

01.10.2016

Aktualisiert am 20.10. & 01.11.

Die Allgemeinverfügung zum Schutz des Kranichs während der Winterrast im Bereich der Talsperre Kelbra tritt bereits am 01. Oktober in Kraft und endet erst am 31. Dezember.

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sie als zuständige Naturschutzbehörde am 01.09. 2016 erlassen. In ihr wird ein Betretungs- und Befahrungsverbot von betroffenen Flächen im Umfeld der Talsperre geregelt. Damit wird jetzt auch naturverbundenen Wanderern und Radlern eine weitere Möglichkeit genommen, am "Tag der Deutschen Einheit" und zu den Weihnachtsfeiertagen, die ja bekanntlich arbeitsfrei sind, ein beliebtes Stück Helmeaue auf dem Talsperren-Rundweg zu nutzen.

 

Diese geänderte Verbotsregelung erstreckt sich jetzt über 3 komplette Monate. Betrug das Verbot in den vergangenen Jahren noch insgesamt 61 Kalendertage, wurde es 2016 auf 92 Kalendertage drastisch ausgeweitet. Verwundert ist man schon, da es der benachbarten Landkreisverwaltung in  Nordhausen nicht nötig schien, eine zeitliche Ausweitung vorzunehmen. Diese setzte wohl mit Weitblick erst einmal auf die Durchsetzung bereits Beschlossenem, mit dem in regionalen Print-Medien nachlesbaren Erfolg. Da die Begründung der für MSH zutreffenden Allgemeinverfügung aus unserer Sicht zu viel Raum für Spekulationen ließ, hatte sich der Vorsitzende zur Klärung offener Fragen an die Behörde mit einem Brief gewandt, dessen Antwort dem KAV nun vorliegt. Unter anderem ging es um Informationen zu möglichen Auswirkungen durch Nährstoffeinträge in Form von Zugvogelkot und der damit verbundenen Eutrophierung des Gewässers. Über den Inhalt informiert der Vorstand auf seiner Beratung am 24.11.2016 ausführlich.

 

Die Nutzung des Hauptdammes des Stausees durch Fußgänger und Radfahrer bleibt von dem Betretungs- und Befahrungsverbot ausgenommen, da dieser ab dem 31.10. 2016 von Seiten der Talsperrenverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen wird.

 

Der vollständigen Text und eine Übersichtskarte mit den vom Verbot gekennzeichneten Flächen ist bei den örtlichen Ämtern der Region, oder im nachfolgenden Link einzusehen.

Wir bitten alle Mitglieder um Beachtung.

 

Aktualisiert am 20.10. & 01.11.2016

 

[Allgemeinverfügung Seite 16/17]

 

Bild zur Meldung: Winterrast der Kraniche 2016 - nicht nur ungetrübter Sonnenschein an der Helme-Talsperre