Bag Limit für Dorschangler in Kraft

07.01.2017

Wie den Veröffentlichungen der EU und in den unterschiedlichsten Medien von Rundfunk und Presse zu entnehmen war, ist seit dem 01. Januar 2017 eine neue Fangbegrenzung für Dorsche in der westlichen Ostsee in Kraft getreten.

Wie und wo die neue Verordnung der EU greift, darüber informiert der Bundesverband in einem Beitrag zum Thema [Bag Limit für den Dorschangler] auf seiner Web-Seite.

 

Sollten sich die Dorschbestände schnell erholen, ist primär eine ersatzlose Streichung der Fangbegrenzung für Angler konsequent und zwingend einzufordern. Weitere Lockerungen bei den Fangquoten können nach unserer Auffassung aber nur in dem Tempo erfolgen, wie jederzeit überprüfbare Nachhaltigkeitskriterien auch greifen.

 

Wir stellen uns dem Schutz von Fischbeständen nicht in den Weg. Ganz im Gegenteil! Aber nach dem Verursacherprinzip zu Handeln und rechtzeitig, dem sich seit Jahren ankündigenden Einbruch bei den Dorschbestände entgegenzusteuern, wurde hier über Jahre versäumt. Umso erstaunlicher erfährt das alte Sprichwort: mit gefangen, mit gehangen, eine völlig neue Interpretation.

Der langfristige Schaden jedoch, der jetzt nicht nur für Kutter- und Bootsangler zu befürchten ist, kann in seiner Dimension noch gar nicht abgesehen werden.  GJ

 

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