Kormoran - Apokalypse für heimische Fischbestände - Aktualisierung am 19.02.

03.03.2017

Mit der Verabschiedung der Kormoranverordnung im September 2014 war das Ziel in unserem Bundesland verbunden, dass bestehende Ungleichgewicht zwischen Fischartenschutz und Kormoranschutz deutlich zu verringern. Rund zweieinhalb Jahre später stellt sich angesichts weiter steigender Kormoran- und zusammenbrechender Fischbestände die Frage, ob die gewählten Werkzeuge scharf genug waren.

 

Mit dem Wintereinbruch kam es zu sprunghaft angestiegenen Zahlen von Kormoranen an unseren Gewässern. Das Zufrieren der Teiche, Seen und Kiesgruben hat zwangsläufig zu einer Konzentration der Vögel zur Nahrungsbeschaffung an den Fließgewässern geführt. Weiter verschärft wurde dieser Umstand auch noch durch das vollständige Ablassen der Helme-Talsperre, aufgrund von unplanmäßigen, unumgänglichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Bauwerk. Auch verfestigt sich beim erfahrenen Beobachter unserer Gewässer der Eindruck, dass auch die Anzahl der Durchzügler sich vervielfacht haben muss. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, sind Zweifel an den bisher angenommen und veröffentlichte Zahlen zur Bestandsdichte und Enwicklung des Kormoranbestandes schon nachvollziehbar. Auch die beim Kranichzug allgegenwärtigen Vogelfreunde mit ihren Handstückzählern, begegnet man an unseren Gewässern beim Kormoraneifall eher nicht.

 

Ungeachtet dessen, fallen nun täglich ungezählte Trupps von dutzenden Kormoranen, verteilt über den gesamten Gewässerverlauf der Helme im Landkreis her und dezimieren die noch verbliebenen Fischbestände. Ohne genaue Zahlen ermitteln zu können, kann man nicht nur von hunderten, sondern vielleicht sogar von über tausend Individuen ausgehen. Diese haben auch einen unstrittigen Nahrungsbedarf, der ohne Rechenkünste weit über dem liegt, was das Gewässer an natürlichem Ertrag hergibt.

 

Selbst ausgehend von den Zahlen des Vogelschutzes von 1.100 Brutpaaren im Land und geschätzten 6000 "Wintergästen" wird deutlich, dass der unstrittige Nahrungsbedarf von weit über 500 Tonnen Fisch, jenseits von dem liegt, was als naturerträglich und schon gar nicht als naturverträglich zu bezeichnen ist.

 

In vorangegangenen Veröffentlichungen der MZ war bereits zu lesen, dass der Gewässerökologe Dr. Guntram Ebel, das scharenweise Auftauchen des Vogels an der Helme mit dramatischen Folgen belegt. Nach Ebels Angaben ist dort der Bestand an Äschen, Barben und Kaulbarschen zwischen 73 und 99 Prozent zurückgegangen. Das hat wiederum Folgen für andere Arten. So ist dort die Bachmuschel wegen fehlender Wirtsfische vom Aussterben bedroht. Ähnlich bedrohlich sei die Situation an Wipper, Bode und Wethau. In der Mulde seien sogar Projekte zur Wiederansiedlung von Lachsen und Stören gefährdet.

 

Keineswegs war mit der Verordnung in Sachsen-Anhalt eine systematische Verfolgung von Kormoranen verbunden, noch dazu erlaubt dem Vogel seine hohe Mobilität auch ein Ausweichen in weniger gestörte "Jagdbereiche".

 

Der anhaltend hohe Fraßdruck und die massiven Schäden, nicht nur im Äschen-Bestand der Helme und ihrer Zuflüsse durch den massenhaften Einfall des Vogels, dulden kein Hände in den Schoß legen, sondern erfordern unverzügliches und entschlossenes Handeln.

 

Der Vorsitzende des KAV hat sich deshalb mit einem eindringlichen Brief am 02. Februar an das Umweltamt des Kreises gewandt.

Informationen über die Antwort der Behörde werden folgen.

 

Aktualisierung am 19.02.2017

Am 14. Februar bekam der KAV Post vom Leiter des Umweltamtes des Landkreises, für die wir uns herzlich bedanken. Richtig wird darin in Bezug auf die Kormoranverordnung festgestellt: „Durch die Regelungen dieser Verordnungen besteht die Möglichkeit, Vergrämungsmaßnahmen sowie auch die Tötung von Kormoranen durch den Jagausübungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Inwieweit einzelne Maßnahmen erfolgversprechend sein können, bleibt offen, zumal von einer Zunahme von Durchzüglern auszugehen ist.“

Anders, wie unsere Forderung nach einem europäischen Kormoranmanagement, formuliert die Behörde nachfolgenden Lösungsrahmen. Ihrer Auffassung: „Diese Problematik bedarf aber einer globalen Regelung.“

Natürlich haben wir nicht erwartet (wenn auch aus unserer Sicht notwendig), dass die Kreisbehörde ein Sofortprogramm zur Verringerung des Fraßdrucks durch Kormorane auf die gefährdeten Fischbestände startet. Aber die Anerkennung der Gefahr durch zügelloses Wachstum der Kormoranbestände und daraus resultierender Probleme, ist schon bemerkenswert.

Zum Handlungsspielraum wird dann festgestellt: „Es ist nicht die Aufgabe einer Vollzugsbehörde, selbst aktiv Maßnahmen zur Regulierung der Tierbestandes einer Art durchzuführen. Sie beurteilt lediglich bestimmte Vorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen.“ Das die Aussage nicht unseren Beifall findet, steht außer Zweifel, zeigt aber die gesellschaftliche Realität deutlich. Wir werden aber diese Aussage, auch bei der Beurteilung künftiger Entscheidungen zum Artenschutz nicht aus dem Auge verlieren. Der anschließenden Hinweis auf Strukturverbesserungen z.B. mit einem ELER-Projekt ist zwar richtig, blendet aber die eigene Verantwortung der Verwaltung bei der bisher ungenügenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus.

Als somit letzter, verbliebener Schutz für die, vor der Auslöschung stehenden Fischbestände in der Helme, bleibt uns nur die Fortführung der engen Zusammenarbeit mit den Jägern. Vergrämung und gezielte Entnahme bleiben bis zur Verabschiedung eines längst überfälligen, europäischen Kormoran-Management-Planes, einzige Option.

Der vollständige Wortlaut des Antwortschreibens des Umweltamtes wird auf der nächsten Vorstandssitzung verlesen.

 

Bereits am 28. November hatte der Anglerverband Niedersachsen einen weithin beachteten [Faktencheck-Kormoran] veröffentlicht, der auch für uns hohe Aktualität besitzt. Wir danken dem Verband für die Genehmigung, den Link setzen zu dürfen.

 

Bild zur Meldung: Apokalypse - Kormoran

Fotoserien


Kormoran - Apokalypse für heimische Fischbestände (01.02.2017)

Von Katharinenrieth über Oberröblingen, Brücken, dem Hornissenberg, bis hin nach Auleben, haben sich ungezälte Trupps von Kormoranen zur Beutejagt an der Helme niedergelassen.

Der in der Helme-Aue nicht heimische Raubvogel (historisch nur als gelegentlicher Durchzügler erwähnt) wird wegen des nicht entwickelten Jäger - Beute - Verhaltens zur tötlichen Gefahr für einzelne Fischarten (Äsche bereits fast vollständig zum Opfer gefallen). Darüber hinaus verschärft noch ein weiterer Fakt auch die Lage aller Anderen. 

Die stetig wachsene Zahl der nimmersatten Raubvögel!

Der unstrittige Nahrungsbedarf der scharenweise einfallenden Vögel übersteigt bei weitem den natürlichen Ertrag des Gewässers. Folgen hat das nicht nur für den Fischbestand, sondern auch für den gesamten Artenreichtum im Gewässer! Damit verändert sich das schon ohnehin bestehend Ungleichgewicht zwischen Vogelschutz und Fischartenschutz weiter zu Ungunsten der Fische!