Der lautlose Tot einer ganzen Fischpopulation.

07.07.2017

Wenn Fische schreien könnten, hätten es wohl auch die Bewohner der Kreisstadt gehört, so durchdringend wäre der vielstimmige Aufschrei, der vergeblich um ihr Leben ringenden Fische gewesen.

 

Dabei kann man noch von Glück reden, das der ortsansässige Anglerverein sofort nach Information über eine Havarie in einer Schweinemastanlage oberhalb der Rohnestadt durch den Bürgermeister geistesgegenwärtig handelte, und den Zulauf zum Vorwerksteich abschieberte. Damit wurde der Eintrag von Gülle in das Angelgewässer verhindert.

 

Hier kam aber nicht das Glück zur Hilfe, sondern weitsichtiges Handeln. Denn im Jahr zuvor wurden die in die Jahre gekommenen, morschen Sperrbohlen gegen neue ausgetauscht. Dank dessen erfüllten sie nun erstklassig einen so nicht vorherzusehenden Einsatz. Dafür gilt dem Bürgermeister und dem Anglerverein unser Respekt, ist doch Vorsorge nicht ein Qualitätsmerkmal des Mainstream. Somit blieb das Schicksal der Flussbewohner den Teichbewohnern im Herzen der Rohnestadt dank engagierter Bürger und Verwaltung erspart.

 

Apropos Schicksal. Das wird das Landesverwaltungsamt (erteilte 2013 nach Zeitungsberichten die Betriebserlaubnis) noch gründlich zu klären haben. Denn ein höheres Wesen hatte nicht die Hand im Spiel und ob daran nichts im Vorfeld zu ändern gewesen wäre bezweifle nicht nur ich. Ein derartiger Verlust an biologischer Vielfalt stellt ein gravierendes und einschneidendes Ereignis dar, welches mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln lückenlos aufzuklären ist.

 

Die sofort nach bekannt werden der Havarie vor Ort untersuchenden Mitarbeiter des Umweltamtes, haben umfangreiche Proben sichergestellt und zur Untersuchung eingeschickt. Der Leiter des Umweltamtes sagte den Anglern eine zeitnahe Übermittlung der Untersuchungsergebnisse zu. Nach Feststellung der Ursache und des Verursachers sind Maßnahmen zu ergreifen, die sofort sicherstellen, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen kann.

 

Der KAV Sangerhausen wird Strafanzeige wegen Einleitung gewässerschädigender Substanzen gegen Unbekannt stellen und bei Ermittlung des Verursachers Schadensersatz als Gewässerpächter fordern. Die Höhe wird ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln müssen.

 

Der angerichtete Schaden geht aber weit über eine strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung hinaus. Schlaglichtartig wird deutlich, das elementare Komponenten für den Schutz aquatischer Lebewesen, denen der Vogelwelt um Jahrzehnte hinterherhinken. Und Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen werden nicht für die Schublade erstellt, sondern dienen der Organisation der Betriebssicherheit. Ihre aktuelle Dokumentation mit Termin und Maßnahmenverfolgung setzen einen engen, nachprüfbaren Rahmen.    GJ

 

 

Bild zur Meldung: der Verlust einer solchen Prachtforelle ist nicht mit Geld aufzuwiegen Bild: Wolfgang Eckart

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Der lautlose Tot einer ganzen Fischpopulation. (07.07.2017)

Fischsterben nach Havarie in einer Schweinemastanlage