NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

24.11.2017

Normenkontrollklage des NABU wegen der - aus Sicht der Vogelschützer - Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde abgewiesen.

 

Freudenausbrüche gab es beim Vorstand des KAV nicht, nach der Verkündung der Entscheidung des OVG.

 

Aber angesichts der Situation, besonders brisant im vergangenen Winter, als über tausend hunrige Kormorane über drei Monate den Fischbeständen der Helme drohten einen Totalverlust beizubringen, machte sich Erleichterung über den Fortbestand eines wirksamen Regulierungsmittels breit.

 

Nicht selten verglichen erfahrene Angelfreunde die Situation mit den Reisebildern von Theodor Fontane. In seinen 1863 erschienenen "Wanderungen durch die Mark Brandenburg", Band II "Das Oderland", bildeten die Kormorane dem Erzähler nach mit ihren Schnäbeln ein "lebendiges Netz", bei der "jede Masche einen geöffneten Kormoranschnabel" darstellte.

 

Schon damals wäre rechtzeitiges, entschlossenes Handeln zur Sicherung der Artenvielfalt angeraten gewesen. Dann wäre dem Werbellin jenes Schicksal erspart geblieben, welches Fontane beschreibt, dem NABU der monokausale Zusammenhang entgeht und wir für die Helme fürchten. GJ

 

[Pressemitteilung des DAFV]

 

Bild zur Meldung: NABU scheitert mit Normenkontrollklage vor dem OVG