Hochfliegende Träume des NABU ereilt teure Bruchlandung vor dem Bundesverwaltungsgericht

08.09.2018

Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt

 

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde des NABU endgültig zurück.

 

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 31. Juli 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz und Prof. Dr. Külpmann beschlossen:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 22. November 2017 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 € festgesetzt.

 

Vorrausgegangen war eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt durch den NABU.[Wir berichteten]

 

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes unter dem Aktenzeichen: [BVerwG 4 BN 13.18

OVG 2 K 127/15]

 

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