Aktuelles von der EU zum Aal

06.01.2019

Die EU-Fischereiminister haben sich in Brüssel auf eine Fortsetzung der dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlan­tik, Nord- und Ostsee geeinigt.

Die Schonzeit wird auch für das Mittelmeer eingeführt. Sie gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale kleiner als 12cm (Glasaalfang).

Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 29. Februar 2020 ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.

 

Ausführliche Informationen gibt es beim [Bundesverband].

 

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