Anlandeverpflichtung gilt nicht für Angler

01.02.2019

Unser Bundesverband informierte uns am 30. Januar über nachfolgende Regelung:

Angler dürfen in Meeresgebieten der EU auch weiterhin Fische zurücksetzen.

Im Dezember wurde zwischen den EU-Institutionen eine [vorläufige Vereinbarung] getroffen, welche die Freizeitfischerei von der sogenannten „Anlandeverpflichtung“ in Meeresgebieten ausnimmt.

Die European Anglers Alliance (EAA) und die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) haben sich über Jahre für diese Entscheidung eingesetzt. Am 24. Januar wurde das Abkommen vom Ausschuss für Fischerei des Parlaments angenommen. Eine endgültige Annahme durch den Rat, die Kommission und das Plenum des Parlaments steht noch aus, gilt aber als wahrscheinlich.

Die vollständige Meldung gibt es beim [D A F V].

 

Bild zur Meldung: Bild: KAV Sangerhausen