Erneute Gewässerverunreinigung in Allstedt

04.04.2019

Das Flüsschen Rohne, dass südlich von Allstedt in die Helme mündet, hatte sich gerade von einer Havarie mit Totalverlust der aquatischen Lebewesen erholt.

Fischnährtiere (das sogenannte Makrozoobenthos) waren in entsprechender Menge wieder vorhanden und unser Anglerverein in Allstedt hatte auch schon den ersten Neubesatz mit Fischen vorgenommen. Damit rückte eine Nutzung des Fischereiausübungsrechtes in greifbare Nähe.

 

Dass nun erneut eine Einleitung gewässergefährdender Stoffe in Form von Fäkalien erfolgte ist umso unverständlicher, hätten doch nach der letzten Katastrophe bei allen Unternehmen mit Anschluss an das Gewässer die Havariepläne einer erneuten Prüfung unterzogen gehört.

 

Das erst der Vorsitzende des Anglervereins am Dienstagmorgen beim Spaziergang mit seinem Hund die Einleitung bemerkte und sofort das Umweltamt informierte macht mehr als nachdenklich.

Hatte der Verursacher der Fäkalienflut nicht die Absicht, die Aufsichtsbehörde zu informieren?

Wird eine Meldung etwa dem Zufall überlassen?

Wer kann verässliche Aussagen über die eingetragene Schadstoffmengen machen?

Letztendlich stellt sich die Frage, gibt es beim Verursacher eine dokumentierte Gefahrenanalyse? Wenn ja, wie ist eine sofortige Meldepflicht geregelt?

 

Der Kreisanglerverein wird Anzeige wegen der Einleitung gewässergefährdender Stoffe stellen, handelt es sich bei der Rohne um einen Bach, in dem nachweislichen Fischen des Anhangs II der FFH Richtlinie vorkommen. Schaden ist in jedem Fall entstanden, dessen Höhe und Ausmaß es zu ermitteln gilt. Die Häufigkeit der Schadensfälle sollte aber auch den "Oberen Behörden" zu Denken geben.

Zum weiteren Vorgehen hat sich der KAV bereits mit dem Umweltamt in Verbindung gesetzt. Wir werden zeitnah über den Fortgang informieren.   GJ

 

Bild zur Meldung: Foto: Wolfgang Eckert