Kollateralschäden in einem Vogelschutzgebiet - von Brüssel gefordert oder in Magdeburg verbockt?

03.04.2020

Der Westwind spülte die stummen Zeugen wie eine Anklage ans Ufer des Strandbades der Talsperre in Kelbra. Fischkarkassen, nicht als Rückbleibsel eines von der Biologie vorgegebenen Zyklus oder im Ergebnis einer sinnvollen Verwertung, sondern einer zweifelhaften Vogelschutzpolitik.

Die nachfolgende Bilderserie spricht für sich und ist zugleich eine stille Aufforderung für mehr Nachdenklichkeit.

Und das bedeutet eben nicht einfache Schuldzuweisungen, sondern sich Zeit zu nehmen, um gesammelte Fakten aus mehreren Blickwinkeln zu beurteilen. Womöglich erweisen sich dann Unterstellungen der Kampagnenführung und Desinformation als gegenstandslos. Gleichzeitig würden die Folgen eines veränderten Stauregimes außerhalb hochwasserführender Zeiten nicht unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes verschwinden können.  

Aber was bleibt?  

Auf die Waage des Naturschutzes dürfen nicht nur die dicken, schwarze Lettern von Verordnungen und Richtlinien gelegt werden, sondern haben auch die feinen Linien der Erfahrungen und Nutzungen ein angemessenes Platz und Gewicht. Nicht selten beruhen Erfolge im Biotopen- und Artenschutz auf sanfter Nutzung. Die Verknüpfung von Nutzung und Erhalt der Ressource erzeugt ein ökonomisches Interesse und ist seit Jahren ein anderes und noch dazu erfolgreich praktiziertes Modell.

Ein runder Tisch mag Symbolkraft haben. Ob er aber taugt, Potentiale zu bündeln, hängt nicht im geringen Maße davon ab, wie weit man gewillt ist, die Sichtweise der Gesprächspartner zu respektieren.

Davon unabhängig hat der Kreisanglerverein Anzeige gegen unbekannt, wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gestellt.

Text: Gerhard Jarosz

Bilder 1-7: Frank Gabriel

 

Bild zur Meldung: Helme-Talsperre Kelbra - sind das die Wegweiser für mehr Vogelschutz?

Fotoserien


Kollateralschäden in einem NATURA 2000 Gebiet TS Kelbra (03.04.2020)

Kollateralschäden - rechtfertigt maximaler Vogelschutz Nachlässigkeit beim Fischschutz?