Neue Regelungen der EU für Meeresangler
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erlässt Neuregelung für Anglerfänge im Meer
Seit dem 10. Januar 2026 muss Deutschland nach Unionsrecht sicherstellen, dass Personen, die Freizeitfischerei im Meer ausüben, registriert werden und bestimmte Fänge über ein elektronisches System aufzeichnen und melden.
Das elektronische System zur Registrierung und zur Aufzeichnung und Meldung von Fängen ist die von der Europäischen Kommission entwickelte Smartphone-App „RecFishing“. Dabei steht „RecFishing“ für „Recreational Fishing“, den englischen Begriff für Freizeitfischerei.
In Deutschland soll die RecFishing-App ab dem 5. Februar 2026 im Google Play Store und im Apple App Store zum kostenlosen Download bereitstehen. Um die IT-Infrastruktur zu schonen, führt die Europäische Kommission die RecFishing-App zeitlich gestaffelt in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ein.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten zu verstehen gegeben, dass die Nichtnutzung der RecFishing-App vor deren tatsächlicher Bereitstellung keine negativen Konsequenzen für die Freizeitfischenden haben sollte.
EU-Meldepflicht für Anglerfänge (Ab 05. Februar Meldepflicht)
Wer: Meeresangler in der EU.
Was: Fänge von Nordsee-Aal, Wolfsbarsch (Nordsee) sowie Aal, Dorsch, Atlantischer Lachs (Ostsee) müssen gemeldet werden.
Wie: Über die neue EU-App RecFishing Fisher's App.
Zweck: Bessere Daten für das Fischereimanagement.
Was ist Freizeitfischerei im Meer genau?
Freizeitfischerei ist im Unionsrecht definiert als „nichtgewerbliche Fischereitätigkeit, bei der biologische Meeresschätze im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports gefangen werden“.
Wer muss sich für die Nutzung der RecFishing-App registrieren?
Das Erfordernis der Registrierung betrifft alle natürlichen Personen, die Freizeitfischerei im Meer betreiben.
Ausführliche Informationen gibt es beim [BMLEH] oder beim [DAFV].
Kurzkommentar
Die Regelungen für die Freizeitfischerei in Nord- und Ostsee sind heute schon kaum nachzuvollziehen. Das Verursacherprinzip für schwindende Fischbestände scheint schon seit langem nicht mehr zu gelten. Jetzt setz die EU noch einen mit der Veränderung der Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EU) 2023/2842) darauf.
Ein Mehrwert für Meeresangler, der aus den neuen umfangreichen Pflichten zur Datenerhebung entsteht, ist nicht zu erkennen. Kontrolle scheint bei der EU auch gegenüber Freizeitanglern einen höheren Stellenwert einzunehmen als Zusammenarbeit. Ob dieses Verhalten aus den Alltagserfahrungen der Organisation herrührt, ist nicht bekannt. Aber eine Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteile hat gesellschaftspolitisch mehr Strahlkraft als Misstrauen.
Mit einem nachdenklichen Petri Heil verbleibt
Gerhard Jarosz
Dass ich mit meiner Sichtweise nicht allein bin, zeigt der Einzug von Realismus auch im Landwirtschaftsministerium.
Sogar Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (61, CSU) übt jetzt Kritik an der EU-Kommission.
Zu BILD sagt Rainer: „Angeln soll Freude machen, und nicht kompliziert werden. Seit meinem Amtsantritt kämpfe ich in Brüssel dafür, dass unsere Freizeitfischer ihr Hobby ohne bürokratische Hürden genießen können.“
Man dränge auf einfachere Regeln und weniger Bürokratie in der EU-Fischerei-Kontrollverordnung, die 2023 auch von Deutschland abgesegnet wurde. Damals hieß der zuständige Landwirtschaftsminister noch Cem Özdemir (60, Grüne).
Bild: G. Jarosz
Bild zur Meldung: Neue Regelungen für Meeresangler in der EU