Schulung der Fischereiaufseher - Bestandteil einer erfolgreichen Saisonvorbereitung

07.03.2022

Sangerhausen, den 05. März 2022

Zu einer erfolgreichen Angelsaison gehört auch eine qualifizierte Fischereiaufsicht. Entsprechend des Fischereigesetzes in Sachsen-Anhalt sind bei der Ausübung der Fischerei die allgemein anerkannten Grundsätze der Fischerei zu beachten. Damit diese nicht nur ein frommer Wunsch bleiben, sind auch die Fischereiausübungsberechtigen verpflichtet, ihre Einhaltung sicherzustellen.

In diesem Jahr konnte der Kreisanglerverein Bernd Manneck von der Landesgeschäftsstelle für den Fach-Vortrag gewinnen, der ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen, anschaulich den Bogen zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet spannte. Die Schilderung von realen Begebenheiten mit der Möglichkeit, per Frage und Antwort Unklarheiten nach jedem Abschnitt auszuräumen, erwies sich als hilfreiches Instrument für eine hohe Aufmerksamkeit. Und so konnten in den zwei Stunden neben eindeutigen Regelungen auch graue Zone identifiziert und beleuchtet werden, deren Ursprünge nicht zwingend aus anzunehmenden Vorteilsstreben, sondern auch aus technischen Neuerungen resultieren.

Natürlich sollten die allgemeinen Grundsätze der Fischerei für jeden eine Selbstverständlichkeit darstellen und die Fischereiordnung des Landesverbandes als wichtiger Kompass anerkannt sein. Aber auch beim Angeln befinden wir uns nicht auf einer Insel der Ehrlichkeit, sondern sind umgeben von einem Meer aus Versuchungen in dem auch die Sünde einen festen Platz hat. Es bleibt dabei, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt und wir es  bei der Angelfischerei mit dem Durchschnitt der  intellektuellen und charakterlichen Eignungen der Gesellschaft zu tun haben. Das erfordert neben einer fortlaufenden  Schulung  der Mitglieder auch eine regelmäßige Auffrischung und Fortbildung der Kontrolleure.

Damit verknüpfen wir die Erwartung an unsere Mitglieder, Verständnis, Respekt und gebührende Achtung gegenüber unseren Fischereiaufsehern aufzubringen. Im Gegenzug gewährleisten wir hohe Fach- und Sachkunde, sowie ein höfliches, aber bestimmtes Auftreten und natürlich auch die unvoreingenommene Überprüfung von strittigen Entscheidungen.

Abschließend bekräftigten unsere Fischereiaufseher die Notwendigkeit einer regelmäßigen Schulung, wünschten sich aber eine deutlich schärfere gesellschaftliche Reaktion zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Fischwilderei, Schwarzangeln oder Gewässerverunreinigungen sind keine Kavaliersdelikte. Zuwiderhandelnde sollten von unserer Justiz künftig  nicht zu viel Nachsicht erwarten dürfen.   Gerhard Jarosz

 

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