Klage gegen die Einleiterlaubnis für Sodawerk Staßfurt in die Bode

22.11.2022

Pressemitteilung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. und BUND Sachsen-Anhalt e.V.  vom 21. November 2022

Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und BUND Sachsen-Anhalt e.V. klagen gegen Einleiterlaubnis für Sodawerk Staßfurt in die Bode

 

Magdeburg/Halle: Die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im September genehmigte Verlängerung der Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Bode ist aus Sicht des Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und des BUND Sachsen-Anhalt e.V. verheerend für Arten und Gewässer. Sie steht gegen geltendes Naturschutz- und Umweltrecht. Die beiden Verbände gehen gemeinsam vor, um die Einhaltung des Europarechtes und vor allem auch den Artenschutz in der Bode zu sichern.


Am heutigen 21.November endet die Klagefrist gegen die erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Im ersten Schritt haben der BUND und der Landesanglerverband über die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB Klage gegen diese Ausnahmegenehmigung beim Verwaltungsgericht Magdeburg gegen das Landesverwaltungsamt eingereicht. Sie sehen die geschützten Libellenarten Grüne Flussjungfer, Gemeine Keiljungfer und Gebänderte Prachtlibelle, sowie das seltene Bachneunauge gefährdet. In einem nächsten Schritt werden die Verbände mit der Frist 01.12.22 die Einleiterlaubnis an sich beklagen.


„Die Bode unterhalb Staßfurt ist ein hoch belasteter Fluss“, betont Anja van der Molen-Stolze, die Geschäftsführerin des Landesanglerverbandes, „Die Angler in Sachsen-Anhalt können den Zustand unserer Gewässer hervorragend bewerten, die Einleitung von täglich 1.800 Tonnen Salz in die Bode macht dieses Gewässer zu einem Abwasserkanal. Natürliches Leben ist hier nicht möglich!“


Der Landesgeschäftsführer des BUND, Christian Kunz, stellt fest: „95 Prozent der Gewässer in Sachsen-Anhalt sind in einem schlechten Zustand. Doch das Land hinkt nicht nur bei der Umsetzung von Schutz des Wassers hinter her. Die Entscheidung zur Bode der zuständigen Behörde untergräbt die rechtlich vorgeschriebene Verbesserung des Flusses. Das steht völlig entgegen dem gesellschaftlichen Konsens!“


Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt fest, dass bis 2027 alle Gewässer in den guten ökologischen Zustand gebracht werden müssen. Das Landesverwaltungsamt ist die Obere Naturschutzbehörde des Landes und hat genau diese Aufgabe zu erfüllen.


van der Molen-Stolze: „Es ist unser Ziel den Natur- und Gewässerschutz zu stärken. Darüber hinaus sehen wir, dass unsere Gewässer eine Freizeit- und Erholungsfunktion nicht zuletzt natürlich für unsere Angler haben.“ Kunz ergänzt: „Die hier genannten seltenen Arten, sind die Spitze des Eisbergs. Um sie zu schützen müssen, die Lebensräume und die Wasserqualität gestärkt werden. So kann der Bode und den Menschen an ihren Ufern eine Perspektive eröffnet werden.“


LAV und BUND sind sich einig: „Eine Katastrophe wie an der Oder wollen wir an Bode, Saale und Elbe verhindern“.

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Für Rückfragen:
Christian Kunz, BUND-Landesgeschäftsführer, 0391 5630 7814 und 0171 106 9256
Anja v/d Molen-Stolze, LAV – Geschäftsführerin, 0345 805 8005 und 0178 717 39 28

 

 

 

 

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