Gewässer zur Ausübung der Angelfischerei

 

 

Gewässerpräsentation

 

 

Unser Verein hat im Landkreis Mansfeld-Südharz, Gewässer mit einer Fäche von ca.630 ha für die Angelfischerei gepachtet. Um Kontinuität und Stabilität bei der fischereilichen Bewirtschaftung zu garantieren, liegen für alle Gewässer langfristige Pachtverträge vor. In diesen Pachtverträgen wurden einige Regelungen getroffen, welche ein jeder Angler berücksichtigen sollte. Es gilt die aktuelle Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e.V.

 

Ab 2020 steht unseren Nutzern ein

[digitales Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes]

zur einfacheren Orientierung zur Verfügung.

 

Wichtiger Hinweis: Auf allen Gewässern des Kreisanglervereins ist die Benutzung von Booten untersagt.

 

 

 

Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Gewässer vor.

 

Die Helme; Gewässernummer: 9 - 390 - 22

Größe: 34 km Länge, Breite zwischen 6 und 10 m.

Hauptfischarten: Aal, Bachforelle, Döbel, Hasel, Hecht, Karpfen, Quappe, Giebel, Barsch, Plötze

Besonderheiten für 2013: Salmonidenstrecke beginnend ab Zufluss Thyra bei der Talsperre Kelbra bis Straßenbrücke Kelbra sowie ab Sohlgleite Brücken bis Straßenbrücke Wallhausen/Brücken. Dort nur Angeln mit Salmonidenkarte gestattet. Bitte die gelben Schilder beachten.

Naturschutzgebiet Martiensrieth Waatangeln verboten.

Im Bereich Bennungen Fischschonbezirk beachten. Dort ist angeln verboten.

Barben und Äschen sind in Helme und Thyra ganzjährig geschont!

 

Die Helme

 


Die Kiesgrube Rossla; Gewässernummer: 9 - 390 - 27

Größe: ca. 30 ha

Hauptfischarten: Zander, Hecht, Karpfen, Quappe, Barsch, Plötze

Besonderheiten: Angeln nur am Südufer und außerhalb des Badebereiches gestattet. Parken nur am Parkplatz am Bad gestattet. Bootsangeln verboten.

 

Kiesgrube Roßla

 

 

Die Neue Kiesgrube Berga; Gewässernummer: 9 - 390 - 09

Größe: 8,3 ha

Hauptfischarten: Aal, Karpfen, Hecht, Schleie, Rotfeder, Barsch, Zander, Schleie

Besonderheiten: zwingend die Regelungen des LSG beachten!!  Nur dann hat Pachtvertrag Bestand.

 

Neue Kiesgrube Berga

 

Die Alte Kiesgrube Berga; Gewässernummer: 9 - 390 - 24

Größe: 5,0 ha

Hauptfischarten: Karpfen, Regenbogenforelle, Aal, Wels, Barsch, Zander, Hecht, Plötze

Besonderheiten: Salmonidengewässer vom 15.02. bis 30.04.

 

 

Alte Kiesgrube Berga

 

Der Schloßteich Rottleberode; Gewässernummer: 9 - 390 - 08

Größe: 7,0 ha

Hauptfischarten: Karpfen, Schleie, Hecht, Plötze, Aal, Barsch

Besonderheiten: Angeln im Naturschutzgebiet verboten.

 

 

Schloßteich Rottleberode 

 

Der Kunstteich Wettelrode; Gewässernummer: 9 - 390 - 20

Größe: 2,0 ha

Hauptfischarten: Karpfen, Regenbogenforelle, Aal, Barsch, Zander, Hecht, Plötze

Besonderheiten: Salmonidengewässer vom 15.02. bis 30.04.

 

Kunstteich Wettelrode

 

 

Die Morunger Tonlöcher; Gewässernummer: 9 - 390 - 23

Größe: ca. 1 ha

Hauptfischarten: Karpfen, Schleie, Hecht, Plötze, Aal, Barsch

Besonderheiten: Naturschutzgebiet !

 

Morunger Tonlöcher

 

Die Thyra; Gewässernummer:  ²S 08-01

Größe: ca.20 km Länge, Breite zwischen 2-6 m.

Hauptfischarten: Bachforelle

Besonderheiten: Angeln nur mit Salmonidenzusatzkarte gestattet. Stadtgebiet Stolberg wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse zum Angeln gesperrt. Barben und Äschen sind in Helme und Thyra ganzjährig geschont!

 

Thyra