Lehrgang zur Fischerprüfung

01.01.2015

Der Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. führt gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung durch. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Fischerprüfung. Der 30 stündige Pflichtlehrgang beginnt am Sonnabend dem 14.02.15 um 9.00 Uhr in der Kreisvolkshochschule Sangerhausen, Karl - Liebknecht - Str. 31 (Gymnasium). Weitere Termine sind die darauffolgenden drei Sonnabende jeweils 9.00 Uhr. Am 14.03.2015 erfolgt dann die Fischerprüfung.

Die Lehrgangskosten betragen 70,00 € bzw. 50,00 € für Vereinsmitglieder des Kreisanglervereines (bitte Ausweis mit gültiger Beitragsmarke mitbringen). Dieser Betrag ist entweder auf das Konto des Kreisanglervereines Sangerhausen e.V. oder bei Lehrgangsbeginn in bar zu bezahlen.

Anmeldungen zum Lehrgang bitte über die Kreisvolkshochschule Tel.: 03464 – 572407 oder über den Kreisanglerverein Tel. 01520-2521697.

Unabhängig vom Lehrgang hat bis zum 13.02.2015 die schriftliche Anmeldung zur Prüfung bei der unteren Fischereibehörde bei der Kreisverwaltung in Sangerhausen zu erfolgen (Alte Promenade – Gebäude des ehemaligen Finanzamtes bzw. Gebäude der jetzigen Zulassungsstelle). Die Prüfungsgebühr beträgt 28,00 € für Jugendliche von 14-18 Jahren und 56,00 € für Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Gebühr für den großen Fischereischein ist bei der Fischereibehörde zu bezahlen. Eine Anmeldung für diese Prüfung ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

 

Friedfischfischereischein und Jugendfischereischein

Ab sofort gibt es auch in Sachsen-Anhalt einen Friedfischfischereischein. Dieser berechtigt – nach bestandener mündlicher Prüfung - wie der Jugendfischereischein nur zum Fang von Friedfischen mit Friedfischköder. Eine Lehrgangspflicht besteht für diese beiden Prüfungen nicht.

Die Anmeldungen für die Prüfung am 14.03.2015 zum Friedfischfischereischein und zum Jugendfischereischein erfolgen nicht mehr an die Behörde sondern an den jeweiligen, für diese Prüfung zugelassenen Verein.

Anmeldungen für die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung können ab sofort schriftlich an den

Kreisanglerverein Sangerhausen, Gartenstr. 3 in 06537 Kelbra erfolgen. Dabei sind anzugeben:  Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum  und Telefonnummer.

Anmeldeschluss ist der 14.02.2015.

Die Prüfungsgebühr für die Jugendfischerprüfung beträgt 28,00 € und für die Friedfischfischerprüfung für Jugendliche von 14 – 18. Jahren 28,00 € und ab 18 Jahre 56,00 €. Der Kreisanglerverein bietet für den Friedfischfischereischein und den Jugendfischereischein einen Vorbereitungslehrgang in der Kreisvolkshochschule (Gymnasium) in Sangerhausen für einen Unkostenbeitrag von 10,00 € an. Der Lehrgang findet für Interessenten am Sonnabend dem 28.02.2015 um 9.30 Uhr in der Kreisvolkshochschule in Sangerhausen statt.

Wichtig: Die jeweilige Prüfung ist Voraussetzung zur Erteilung eines entsprechenden Fischereischeines durch die Fischereibehörde. Danach ist erst der Erwerb einer „Fischereierlaubnis“ für das jeweilige Gewässer, wo man Angeln möchte, möglich. Diese Erlaubnis  kann durch einen Verein, einen Fischer oder eine Privatperson, welche die Fischereiausübungsrechte besitzt, ausgegeben werden. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisanglerverein Sangerhausen unter Tel. 01520-2521697.

 

gez. Gabriel (ehrenamtlicher Geschäftsführer Kreisanglerverein Sgh. e.V. )

 

Bild zur Meldung: Fach- & Sachkunde - Voraussetzung für nachhaltige Angelfischerei