Lehrgang zur Fischerprüfung

09.02.2017

Der Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. führt gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung durch. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur nächsten Fischerprüfung. Unabhängig vom Lehrgang hat bis zum 18.02.2017 die schriftliche Anmeldung zur Prüfung bei der unteren Fischereibehörde bei der Kreisverwaltung zu erfolgen (ehemaliges Finanzamt-jetzt Kfz Zulassungsstelle in der Alten Promenade in Sangerhausen). Anmeldeformulare gibt es auch auf unserer Internetseite unter "Fischerprüfung". Die Prüfungsgebühr beträgt 28,00 € für Jugendliche von 14-18 Jahren und 56,00 € für Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der 30 stündige Pflichtlehrgang beginnt am Sonnabend dem 18.02.17 um 9.00 Uhr in der Kreisvolkshochschule Sangerhausen, Karl - Liebknecht - Str. 31 (Gymnasium). Weitere Termine sind die darauffolgenden drei Sonnabende jeweils 9.00 Uhr.

Die Lehrgangskosten betragen 70,00 € bzw. 50,00 € für Vereinsmitglieder des KAV Sangerhausen (bitte Ausweis mit gültiger Beitragsmarke mitbringen). Am 18.03.2017 erfolgt dann die Fischerprüfung.

Anmeldungen zum Lehrgang bitte über die Kreisvolkshochschule Tel.: 03464 – 572407 oder über den Kreisanglerverein Tel. 01520-2521697.

 

Friedfischfischereischein und Jugendfischereischein

Ab sofort gibt es auch in Sachsen-Anhalt einen Friedfischfischereischein. Dieser berechtigt – nach bestandener mündlicher Prüfung - wie der Jugendfischereischein nur zum Fang von Friedfischen mit Friedfischköder. Eine Lehrgangspflicht besteht für beide Prüfungen (Friedfischfischereischeinprüfung und den Jugendfischereischeinprüfung) nicht.

Die Anmeldungen für die Prüfung am 18.03.2017 zum Friedfischfischereischein und zum Jugendfischereischein erfolgen nicht mehr an die Behörde sondern an den jeweiligen, für diese Prüfung zugelassenen Verein.

Anmeldungen für die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung können ab sofort schriftlich an den

Kreisanglerverein Sangerhausen, Gartenstr. 3 in 06537 Kelbra erfolgen. Dabei sind anzugeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer.

Anmeldeschluss ist der 18.02.2017.

Die Prüfungsgebühr für die Jugendfischerprüfung beträgt 28,00 € und für die Friedfischfischerprüfung für Jugendliche von 14 – 18. Jahren 28,00 € und ab 18 Jahre 56,00 €. Für die Prüfungsgebühr erhält jeder angemeldete Prüfling eine Rechnung.

Die Prüfung erfolgt am 18.03.2017. Der Kreisanglerverein bietet für den Friedfischfischereischein und den Jugendfischereischein einen Vorbereitungslehrgang am 4. März für einen Unkostenbeitrag von 10,00 € an. Wo dieser Lehrgang erfolgt, wird den Interessenten noch mitgeteilt.

Wichtig: Die jeweilige Prüfung ist Voraussetzung zur Erteilung eines entsprechenden Fischereischeines durch die Fischereibehörde. Danach ist erst der Erwerb einer „Fischereierlaubnis“ für das jeweilige Gewässer, wo man Angeln möchte, möglich. Diese Erlaubnis kann durch einen Verein, einen Fischer oder eine Privatperson, welche die Fischereiausübungsrechte besitzt, ausgegeben werden. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisanglerverein Sangerhausen unter Tel. 0152-02 52 16 97 oder 034651-53 76 2.

 

gez. Gabriel ( Geschäftsführer Kreisanglerverein Sgh. e.V. )

 

Bild zur Meldung: Fischerprüfung - beurkundete Fach-und Sachkunde