Fischereiabgabepflicht in MeckPomm eingeführt

18.12.2025

Ab 1. September gilt eine allgemeine Fischereiabgabepflicht für alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern fischen. 

Die bisherige Anerkennung von Abgaben anderer Bundesländer entfällt. 

Die Fischereiabgabe ist n i c h t Bestandteil der Austauschangelberechtigung!!!!

Sie ist gesondert zu entrichten und der Nachweis bei der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen (siehe offizielle Mitteilung).

Die Abgabe soll Projekte zum Schutz und zur Pflege der Gewässer finanzieren.

Nach Aussage des Landes werde damit zugleich auf eine Gesetzeslage reagiert, die in Schleswig-Holstein und Hamburg so bereits besteht. Weitere Länder haben eine zeitnahe äquivalente Anpassung ebenfalls angekündigt.

Im Anhang die offizielle Veröffentlichung.

 

Mehr Informationen gibt es auf der Seite des [LAV].

 

Bild zur Meldung: Fischereiabgabepflicht für Gastangler eingeführt