Fischereischein

[nächster Prüfungstermin]

Die Fischerei in Deutschland ist nach föderalen Prinzipien geregelt, d.h., die Fischereigesetzgebung obliegt den Bundesländern.

Unter Beachtung übergreifender Bundesgesetze, z.B. im Rechtswesen oder im Umwelt- und Tierschutz, bestimmen die Bundesländer in Eigenverantwortung die Ausgestaltung der Landesgesetzgebung auf diesem Gebiet.

So regelt das Fischereigesetz u.a. den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Angelfischerei, schreibt den Geltungsbereich fest und legt Bedingungen für den Erwerb eines Fischereischeins fest. Dieser ist wiederum die Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

Kurz gesagt: Angelfischerei in Sachsen-Anhalt setzt den Besitz eines gültigen Fischereischeins voraus, der wiederum zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins berechtigt. Angelt man ohne Fischereierlaubnisschein, begeht man Fischwilderei, eine Straftat.

 

  FischG LSA 

 

 

Wie erhalte ich einen Fischereischein ?

 

Kinder ab dem 8. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene müssen eine Fischerprüfung für den Friedfischfischereischein ablegen. Diese besteht nur aus einer mündlichen Prüfung. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist keine Pflicht. Einige unserer Vereine haben aktive Jugendgruppen. Hier können die Kinder bzw. Jugendlichen unter Aufsicht bereits vor der Erteilung des Fischereischeines angeln und sie werden dort auf die Prüfung von den Jugendwarten entsprechend vorbereitet.

 

Jugendliche ab 12 Jahren können ab sofort auch die Prüfung zum "vollwertigen" Fischereischein ablegen. Zuvor ist die Absolvierung des Pflichtlehrgangs (30h) erforderlich.

 

Interessierte Personen ab 8 Jahren können einen Friedfisch-Fischereischein erwerben. Der Erwerb setzt nur das Bestehen einer mündlichen Prüfung voraus (kein Pflichtlehrgang). Weiterhin gibt es den "vollwertigen" Fischereischein. Vor dessen Erteilung ist die Teilnahme an einem dreißig stündigen Lehrgang Zugangsvoraussetzung. Eine anschließende, bestandene, schriftliche und mündliche Prüfung berechtigen dann zur Beantragung des Fischereischeins des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser wird in der Regel bundesweit, bei Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, anerkannt.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung kann zusätzlich auch die im Internet stehende Prüfungssimulation genutzt werden. Gleichzeitig findet ihr auf dieser Seite den nächsten Termin für die Fischerprüfung. [Onlineanwendung - Fischerprüfung]

 

Antragsformulare für die Anmeldung zur Fischerprüfung [Antrag] können auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden. Gleiches Formular, nur mit geänderter Anschrift (Kreisanglerverein..., siehe Impressum), gilt auch für die Anmeldung zur Friedfischfischerprüfung.

 

                                              Gebühren für den Fischereischein

 

Die Prüfungsgebühr für die Abnahme des Fischereischeins beträgt

  • für Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahre 30,- €

  • ab 18 Jahren sind 60,- € zu bezahlen.

Die Prüfungsgebühr 

  • für die Abnahme der Friedfischfischerprüfung beträgt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 60,- €,

  • für die Abnahme der Friedfischfischerprüfung beträgt vom 8. bis 18. Lebensjahr 30,- 

 

Der Fischereischein

Der Fischereischein ist ein behördliches Dokument in fast allen Bundesländern, welches dem Inhaber Fach- und Sachkunde beim Umgang mit Fischen bescheinigt und durch geleistete Gebühren den formalen, rechtlichen Zugang zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Angelkarte, auch als Tages-, Wochen- oder Monatskarte), der oder die vom Inhaber des Fischereirechts am jeweilige Gewässer herausgegeben wird, freigibt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Fischereierlaubnisscheins am jeweiligen Gewässer erwächst aus dem Besitz des Fischereischeins nicht.

 

Die Kosten für den Friedfisch und "vollwertigen" Fischereischein werden vom Bundesland festgelegt. In Sachsen-Anhalt staffeln sie sich nach Alter und Gültigkeitsdauer. Es gibt ihn mit Gültigkeit von einem bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus wird noch einer mit lebenslanger Gültigkeit angeboten. Dazu kommen noch die Kosten für die Fischereiabgabe. 

Mit Stand vom März 2026 beläuft sich die Fischereiabgabe auf 6 €/Jahr/Erw.).€-Betrag. 

Bis vollendetem 18. Lebensjahr, sowie für Sonderfischereischeine beträgt die Fischereiabgabe 1 Euro pro Jahr.

Die Fischereiabgabe für Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit beträgt 125 Euro. 

Die Fischereiabgabe für Sonderfischereischeine auf Lebenszeit beträgt 20 Euro.

 

                                          Gebühren für den Fischereischein

 

 

4. Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine mit einer lebenslangen Gültigkeit 275,00 €.