Apokalyptischer Kormoraneinfall führt zu massiven Schäden am Fischbestand
Helme/ Mansfeld-Südharz 12. Januar 2026
Wintereinbruch verschärft mit Eisbildung Schädigung der Fischbestände in unseren Fließgewässern durch Kormoranfraß
Besonders betroffen ist die Helme-Niederung mit Helme und Kleiner Helme. Täglich fallen nahezu tausend Kormorane (Phalacrocorax carbo) im Fließgewässer Helme über die autochthonen Fischbestände her, die zum Teil im Anhang II der europäischen Artenschutzrichtlinie gelistet sind. Massive Bestandsschäden sind zu befürchten.
Das ist angesichts der in der Roten Liste für Deutschland und Sachsen-Anhalt aufgelisteten Bedrohung ein unhaltbarer Zustand. Bereits dort wird festgestellt:
„Aktuell werden 52 % der bewerteten Süßwasserfischarten und Neunaugen als bestandsgefährdet oder bereits als ausgestorben eingestuft.“
Vergleicht man die Gefährdungslagen mit denen der Brutvögel in Deutschland, so wünschte man sich einen solchen Gefährdungsstatus, der bei der Bewertung der Vogelarten auf etwa 34 % laut Roter Liste eine Bestandsgefährdung oder schon ausgestorben attestiert.
Mit der [Kormoranverordnung] unseres Bundeslandes haben wir einen richtigen Schritt zur Verringerung der Schieflage im Artenschutz geleistet, verfügen aber zu deren Umsetzung nur über bedingt wirksame Werkzeuge. Mit Paragrafen und warmen Worten allein wird man keinen Kormoran zu einem Fastengelübde bewegen.
Dank unserer engen Partnerschaft mit der Jägerschaft Sangerhausen können wir für punktuelle Entlastung beim Fraßdruck an unseren Gewässern sorgen. Dafür geht ein herzliches „Weidmanns Heil“ an unsere langjährigen Partner im ländlichen Raum. Dass nicht an allen Schwerpunkten durch gezielte Bejagung Entlastung möglich ist, hängt auch mit Sicherheitsfragen und rechtlichen Festlegungen zusammen. So sind Abstände zu Siedlungen und vom Gewässer entsprechend der Verordnung strikt einzuhalten. Deshalb bedankt sich der Vorstand des KAV ausdrücklich für die vorbildliche Arbeit der Jägerschaft Sangerhausen und ihrem Vorsitzenden, Steffen Engelmann, mit einem herzlichen Weidmanns Heil.
Die Mageninhalte der erlegten Vögel belegen anschaulich die ganze Breite des Beute- oder besser Schadenspektrums.
So gesehen ist ein wirksamer Schutz durch Abschuss von Kormoranen für uns die Erfüllung der Hegeverpflichtung, für andere aber die Schlachtung einer „Heiligen Kuh“.
Keiner von uns brüstet sich mit abgeschossenen Kormoranen, aber Freude empfinden wir schon über die Rettung kurz vor dem Totalverlust stehender Fischbestände.
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sollte man sich vielleicht eine Anregung von unseren Altvorderen holen. Theodor Fontane beschrieb eine davon in seinen Wanderungen durch die Mark Brandenburg (siehe Anhang).
Generell fordern wir als Fachpfleger der Gewässer und Fischbestände von der Politik die Aufnahme des Kormorans in den Anhang II A der EU-Vogelschutzrichtlinie und einen europaweiten Managementrahmen, der Populationskontrolle und Schutz sensibler Gewässer umfasst als ein zwingendes Gebot der Stunde.
Bilder: Arndt Kemesies; Text: Gerhard Jarosz
Dankenswerterweise hat der Anglerverband Niedersachsen einen [Faktenscheck - Kormoran] erarbeitet und ins Netz gestellt.
Bild zur Meldung: Foto: Arndt Kemesies, Titel: Dank an die Jägerschaft. Weidmanns Heil! Punktuelle Bedrohung gemindert.
Fotoserien
Kormoraneinfall in der Helmeaue (12.01.2026)
Kormoranfraß gefährdet Fischbestände im Fließgewässer Helme










