Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt einstimmig Änderung des Fischereigesetzes
Der Magdeburger Landtag hat eine Änderung des Fischereigesetzes beschlossen.
Damit tragen unsere langjährigen Bemühungen noch vor den Parlamentswahlen Früchte.
Kinder und Jugendliche werden in Sachsen-Anhalt künftig einfacher unserem schönen Hobby nachgehen können.
Mit der Änderung werden Prüfungen und Fischereischeine neu geregelt und Bürokratie abgebaut.
Eine zentrale Änderung betrifft den bisherigen Jugendfischereischein.
Dieser wird abgeschafft und durch einen Friedfischfischereischein ersetzt. Dieser behält dauerhaft seine Gültigkeit.
Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit, mit Erreichung der Volljährigkeit erneut eine Prüfung ablegen zu müssen.
Die bisherige Jugendfischerprüfung wird durch die Friedfischfischerprüfung ersetzt, da beide sich inhaltlich kaum unterschieden.
Beachtenswert ist die Senkung des Mindestalters für die Prüfungszulassung zum vollwertigen Fischereischein.
Sie kann künftig bereits mit zwölf Jahren abgelegt werden.
Sonderfischereischein - erleichterte Begleitung geregelt
Eine weitere Änderung betrifft den Sonderfischereischein.
Dieser wird oft von Menschen genutzt, die beim Angeln Unterstützung brauchen.
Künftig dürfen sie auch von Personen begleitet werden, die nur einen Friedfischfischereischein besitzen.
Bislang musste die Begleitperson einen vollwertigen Fischereischein haben.
Bestehende Jugendfischereischeine behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der ausgestellten Dauer.
Mit der Reform möchte die Landespolitik die Jugendarbeit der Angelvereine stärken und den Einstieg ins Angeln erleichtern.
Mit dem Erscheinen der Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes erlangt der Beschluss Rechtskraft.
Bild und Text: GJ
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