Wichtiger Hinweis für Gastangler am Stausee Kelbra

05.06.2022

Aus aktuellem Anlass weist der KAV Sangerhausen alle Anglerinnen und Angler an der Talsperre Kelbra darauf hin, dass die Angelberechtigung nur für den Bereich am Campingplatz gilt.

Das Gebiet der Talsperre ist ein unter besonderem Schutz stehendes Vogelschutzgebiet. Daher gelten umfangreiche Einschränkungen und Betretungsverbote, die auch für die Angelfischerei gelten.
Entsprechend der NATURA 2000 Landesverordnung ist daher das Angeln nur am Südufer, vom langen Steg am Badbereich des Campinplatzes, bis zum Ende der
Mittelwiese gestattet.

Bootsangeln ist derzeit nicht gestattet.

Alle weiteren Uferflächen sind entsprechend der NATURA 2000 Landesverordnung für den öffentlichen Besucherverkehr (so auch für die Angelfischerei) gesperrt. Dazu gehören auch alle Flächen, die durch Bojen begrenzt sind. Gleiches Verbot gilt für den wasserseitigen Bereich am Damm der Talsperre. Der Weg auf der Dammkrone und landseitige Wege sind hingegen nicht gesperrt. LSG VO beachten!

Wir bitten um strikte Einhaltung der Bestimmungen. Verstöße werden  nicht geduldet und geahndet. Der Pächter

 

Bild zur Meldung: Betretungsverbote beachten!